Präambel
Die seelsorgliche und karitative Arbeit der katholischen Kirchengemeinde St. Katharina Unna ist seit jeher eng mit der Arbeit des Katharinen-Hospitals und des St. Bonifatius Wohn- und Pflegeheims vernetzt. Aufgrund der Fürsorge der Kirchengemeinde gegenüber den in diesen Einrichtungen tätigen Mitarbeitern -insbesondere den Ordensschwestern- wurden in der Vergangenheit finanzielle Rücklagen gebildet. Diese Finanzmittel wurden nach dem Weggang der Ordensschwestern und der Ausgliederung der Einrichtungen in privatrechtliche Gesellschaftsformen in einem ,,Sozialfonds“ ohne besondere Zweckbestimmung verwaltet. Für eine dauerhafte Erhaltung des hier in Rede stehenden Vermögens soll dieses in eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts überführt werden. Die verfügbaren Stiftungserträge sollen für die katholische Kirchengemeinde St. Katharina Unna, sowie die katholischen Einrichtungen Katharinen-Hospital und St. Bonifatius Wohn- und Pflegeheims im Sinne der drei Säulen des kirchlichen Wirkens -Liturgie, Verkündigung und Caritas- verwendet werden.